1. Einleitende Bestimmungen

Diese Reklamationsordnung bezieht sich auf Waren, welche im E-shop www.HIMALYO.de, prder von der Gesellschaft HIMALYO SE, Trojská 39/201, Troja, 171 00 Praha 7.

2. Allgemeine Bestimmungen

Die Reklamationsordnung wurde in Einklang mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Verbraucherschutzgesetz in gültiger Fassung ausgearbeitet (weiter nur „Reklamationsordnung“).

Der Käufer bestätigt durch die Tätigung seiner Bestellung, durch das Akzeptieren des Gegenvorschlags des Lieferanten, durch die Bestätigung des Angebots des Lieferanten, durch die Unterschrift des Kaufvertrags, durch die Entgegennahme und das (teilweise) Bezahlen der Rechnung für die Abschlagzahlung, durch die Entgegennahme der gelieferten Ware vom Verkäufer oder vom Lieferanten oder durch die Entgegennahme der Rechnung für die gelieferte Ware - je nach dem, was früher eintritt - , dass er dieser Reklamationsordnung zustimmt.

3. Garantiefrist

3.1 Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf ordentlich bestellte und bezahlte Ware.
Prodávající odpovídá za vady zboží, které se u zboží vyskytnou v průběhu záruční doby a to za podmínek uvedených v tomto Reklamačním řádu.

3.3 Die minimale Garantiefrist richtet sich nach dem Verfallsdatum der Ware.

3.4 Die Garantiefrist der gelieferten Ware beginnt mit dem Tag der Entgegennahme der Ware durch den Kunden. Falls die Reklamation der Ware innerhalb der gesetzlichen Garantiefrist durch Umtausch gegen Neuware erledigt wurde, wird die Garantie in voller Höhe erneuert, und das ab dem Zeitpunkt des Aufführens der Anmerkung über den Warenumtausch auf dem entsprechenden Dokument.

4. Reklamationsweise

4.1 Der Verkäufer gewährt eine Qualitätsgarantie nur unter den in dieser Garantieordnung festgesetzten Bedingungen, die gleichzeitig erfüllt werden müssen:

4.1.1 der Käufer hat beim Entgegennehmen der Ware vom Verkäufer oder unverzüglich nach der Warenlieferung durch den Verkäufer eine qualifizierte Kontrolle der gelieferten Ware durchgeführt. Falls der Käufer die Ware vom Verkäufer entgegengenommen hat, oder falls er dem Verkäufer nicht ohne unnötige Verzögerung nach Entgegennehmen der Ware vom Verkäufer eine schriftliche Nachricht über die Warenmängel zukommen ließ, wird angenommen, dass die Ware ohne Mängel entgegengenommen wurde,

 

4.1.2 der Käufer macht die Ansprüche bei Mängeln ordentlich und zeitnah geltend, in Einklang mit dieser Reklamationsordnung,

 

4.1.3 über die gesamte Zeit der Garantiefrist (Verfallsfrist) greift keine Person, die nicht ausdrücklich durch den Verkäufer hierfür beauftragt wurde, in die Ware ein (z.B. durch Änderungen oder Reparaturen),

 

4.1.4 die Ware wird vom Käufer nur auf die übliche Weise verwendet und in Einklang mit seiner zweckmäßigen Bestimmung,

 

4.1.5 die übliche Erhaltung der Ware wird sichergestellt (trocken, außerhalb der Reichweite von Wärmequellen, geschützt vor Sonneneinstrahlung usw.)

Im Falle von Zweifeln ist der Käufer verpflichtet, zu belegen, dass er die Ware im Einklang mit den in dieser Reklamationsordnung aufgeführten Bedingungen verwendet hat.

4.2 Falls an der Ware innerhalb der Garantiefrist jegliche Mängel auftreten, auf welche sich die Qualitätsgarantie bezieht, ist der Käufer verpflichtet, ohne unnötige Verzögerung spätestens 5 Tagen nach dem Tag, an dem der Käufer den Mangel festgestellt hat, dem Verkäufer eine schriftliche Meldung über das Auftreten der Warenmängel zu übermitteln, die insbesondere eine ausführliche Beschreibung des Mangels enthält, gegebenenfalls, wodurch sich der Mangel zeigt und das aufgeführte Datum, wann der Käufer den Mangel festgestellt hat (weiter nur „schriftliche Meldung“). Die schriftliche Meldung tätigt der Käufer auf dem Formular des Verkäufers (Reklamationsblatt), verfügbar auf www.HIMALYO.de. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer zusammen mit dem schriftlichen Bericht Kopien der Dokumentation zu übergeben, auf deren Basis die Ware, für welche der Käufer die Mängelansprüche erhebt, dem Käufer übergeben wurde. Ohne ordentliches Ausfüllen der schriftlichen Meldung (des Reklamationsblattes) wird die Reklamation nicht anerkannt.
4.3 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer bei der Beseitigung der Mängel alle nötige Zusammenarbeit zu gewähren.

5. Mängelansprüche

5.1 Falls im Verlauf der Garantiefrist Mängel an der Ware auftreten, auf die sich die Garantie bezieht, ist der Käufer berechtigt, diese Ansprüche auf die Warenmängel zu erheben:

5.1.1 5.1.1 bei allen beseitigbaren Warenmängeln steht dem Käufer ausschließlich ein Anspruch auf Beseitigung dieser Mängel oder ein Anspruch auf eine angemessene Preisreduzierung zu, und das gemäß der Entscheidung des Verkäufers. Falls sich zeigt, dass die Mängel zwar beseitigbar sind, jedoch mit der Beseitigung der Mängel unverhältnismäßige Kosten verbunden wären, steht dem Käufer bei solchen Mängeln der Anspruch gemäß Punkt 5.1.2 dieser Reklamationsordnung zu. Die Abwägung, ob es sich im konkreten Fall um beseitigbare oder unbeseitigbare Mängel handelt, sowie die Abwägung über die Unverhältnismäßigkeit der mit der Beseitigung der Mängel verbundenen Kosten, steht ausschließlich dem Verkäufer zu.

5.1.2 bei unbeseitigbaren Warenmängeln entsteht dem Käufer ausschließlich das Anrecht auf die Zustellung neuer mängelfreier Ware als Ersatz der fehlerhaften Ware, oder das Anrecht auf eine angemessene Preisreduzierung der Ware, oder das Ausstellen eines berichtigenden Steuerbelegs (Gutschrift) für die fehlerhafte Ware, und das entsprechend der Entscheidung des Verkäufers. Zum Zweck der Ausstellung einer Gutschrift für die fehlerhafte Ware ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Kopie des Steuerbelegs vorzulegen, mit welchem die Ware gekauft wurde.

5.2 Bedingung für das Zustandekommen eines Anspruchs gemäß Punkt 5.1 dieser Reklamationsordnung ist die Tatsache, dass der Käufer dem Verkäufer die Mängel in Einklang mit dieser Reklamationsordnung gemeldet hat, d.h. ordentlich und zeitnah.

6. Ungerechtfertigte Reklamation

6.1 Die Garantie bezieht sich nicht auf die folgenden Fälle:

6.1.1 durch unsachgemäßen oder unangemessenen Umgang oder durch Vernachlässigung der Pflege der Ware entstandene Mängel,

6.1.2 durch mechanische Beschädigung entstandene Mängel

6.1.3 Mängel an Ware, die durch den Kunden angepasst wurde,

6.1.4 Mängel an Ware, die durch Umwelteinflüsse oder höhere Gewalt beschädigt wurde

6.2 Der Verkäufer garantiert nicht die Kompatibilität der Ware mit anderer Ware, wenn diese Kompatibilität nicht ausdrücklich durch den Kunden in der schriftlichen Bestellung gefordert wurde.

6.3 Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer alle Kosten, die dem Verkäufer infolge der Beanspruchung einer ungerechtfertigten Reklamation von Seite des Kunden entstehen, in voller Höhe zu erstatten.

7. Fristen zur Abschluss der Reklamation

7.1 Der Verkäufer bearbeitet Warenreklamationen ohne unnötige Verzögerungen, jedoch innerhalb von maximal 30 Tagen ab dem Datum der ordentlichen Geltendmachung der Warenmängel durch den Käufer, d.h. der Geltendmachung der Warenmängel in Einklang mit dieser Reklamationsordnung. Die Frist für den Abschluss der Reklamation wird ab dem Tag der Reklamationsannahme (reklamierte Ware) durch den Verkäufer bis zum Tag des Abschlusses der Reklamation durch den Verkäufer gezählt.

7.2 Die Rechtfertigung jeder Reklamation und die Abwägung der Beseitigbarkeit oder der Unbeseitigbarkeit des Mangels führt ein fachlicher verantwortlicher Angestellter des Verkäufers durch.

7.3 Der Ort der Geltendmachung der Ansprüche durch den Käufer ist:
HIMALYO SE, Trojská 39/201, Troja, 171 00 Praha 7
e-mail: germany@himalyo.com
tel.: +420 778 481 649

7.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb eines Monats nach der Benachrichtigung des Verkäufers über die durch die Durchführung einer Reparatur oder die Ablehnung der Reklamation abgeschlossene Reklamation zu übernehmen. Im Falle von nicht abgeholter Ware innerhalb dieser Frist ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Gebühr für die Lagerung in Höhe von 0,1% des Kaufpreises der nicht abgeholten Ware täglich zu zahlen. Der Verkäufer meldet dem Käufer den Abschluss der Reklamation telefonisch, oder per SMS oder E-mail.

8. Abschließende Bestimmungen

8.1 Diese Reklamationsordnung tritt am 8. 12. 2014 in Kraft.

8.2 Änderungen der Reklamationsordnung vorbehalten.

8.3 Die untrennbare Anlage dieser Reklamationsordnung ist das Muster zur Geltendmachung einer Reklamation.


(Revision 19. 1. 2014)
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